Kirchenvorstand

Liebe Gemeinde,

die sechsjährige Amtsperiode des Kirchenvorstands geht im Herbst zu Ende.

Am 20. Oktober ist Kirchenvorstandswahl. Kirchenvorstandswahlen sind wichtige Stationen im Leben unserer Gemeinde. Die Wahlvorbereitungen bieten Anlass, der Öffentlichkeit zu zeigen, wofür unsere evangelische Gemeinde an diesem Ort steht. Diejenigen von Ihnen, die bereit sind zu kandidieren, setzen ein Zeichen, wofür sie mit Zeit, Kraft und Ansehen stehen. Sie alle können am Wahltag mit bestimmen, wer mit welchen Zielen in den nächsten sechs Jahren unsere Gemeinde leiten soll.

Folgende Kasualgebührensatzung hat der Kirchenvorstand beschlossen und die Landeskirche genehmigt. Sie tritt ab 1. September 2015 in Kraft.

Kasualgebührensatzung für die Kirchengemeinde Sulzbach-Christuskirche

§ 1

(1) Nach § 82 Kirchengemeindeordnung sind Kirchengemeinden angehalten, zur Deckung von Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Amtshandlungen entstehen, Gebühren zu erheben.

(2) Von daher werden bei Trauungen und Beerdigungen Gebühren nach dieser Satzung erhoben.